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» Länder Übersicht » Reisepass & Visum Lesotho
Länder Informationen Lesotho
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Übersicht
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Ja Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
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Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: 1 Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Pass erforderlich: Ja Visa erforderlich: Nein Rückreiseticket erforderlich: Ja | ||
Hinweis
Da die Einreise über Südafrika erfolgt, müssen auch die dort herrschenden Einreisebestimmungen erfüllt werden.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von 14 Tagen (Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 3 Monate):
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).
Transit
Die Möglichkeit des visumfreien Transits besteht nicht.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Informationen von den Konsulaten.
Gültigkeitsdauer
3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular.
(c) 2 Passfotos.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Zahlungsbeleg für die Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck bei Antragstellung).
(e) Nachweis über Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung). Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme. Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
(c) 2 Passfotos.
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Zahlungsbeleg für die Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck bei Antragstellung).
(e) Nachweis über Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung). Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme. Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigelegt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
7 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen bei der Einreise ausreichende Geldmittel nachweisen können.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
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