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Reisepass/Visum Eritrea

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Erteilung des Visums noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Kinder unter 15 Jahren sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung 'unaccompanied minor form' verfügen, aus der hervorgeht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.

Visum

Erforderlich u. a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Transit

Transitreisende, die mit demselben Flugzeug innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Visagebühren

Deutschland und Österreich

Touristenvisum:

50 (Einmalige Einreise für einen Aufenthalt von bis zu einem Monat), Expressbearbeitung: 60 .



Geschäftsvisum:

95 (einmalige Einreise, bis 3 Monate gültig), Expressbearbeitung: 110 .

140 (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig), Expressbearbeitung: 170 .



Schweiz

Touristenvisum:

70 CHF (Einfachvisum für einen Aufenthalt von bis zu einem Monat), Expressbearbeitung: 80 CHF.



Geschäftsvisum:

100 CHF, Expressbearbeitung: 115 CHF.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum und Geschäftsvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 1 Monat.



Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 3 Monate besteht, Anträge an das Innenministerium in Asmara.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) Antragsformular.

(b) Reisepass, der bei der Erteilung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig ist.

(c) 1 Passfoto.

(d) Gebühr per Überweisung (von der Bank abgestempelte Durchschrift des Überweisungsbelegs).

(e) Rückreiseticket.

(f) Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. der zuständigen staatlichen Stellen bzw. Behörden.

g) Ggf. Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland/Österreich/Schweiz. Geschäftsvisum:

(h) Nachweis über die geplante Tätigkeit.

(i) Nachweis über die Tätigkeit im Heimatland.

(j) Nachweis über aktuelle Geschäftsbeziehungen zu evtl. einladenden Firmen/Institutionen in Eritrea. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Überweisungsbeleg beigefügt. Österreicher müssen zusätzlich 4,50 Portogebühren beifügen.

Bearbeitungszeit

5 Arbeitstage plus Postweg. Expressbearbeitung: 48 Stunden.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Verlängerung des Aufenthalts

Touristenvisa können im Land beim Immigration Office noch zweimal gegen eine Gebühr von derzeit 60 US$ für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen. Nach Ablauf der Gültigkeit kann das erteilte Geschäftsvisum nicht erneuert werden.

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