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Reisepass/Visum Benin

Übersicht

Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: 1
Rückreiseticket erforderlich: Ja
Pass erforderlich: Ja
Visa erforderlich: Ja
Rückreiseticket erforderlich: JA
Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).



Schweizer: Eigener Reisepass.



Türken: Eigener Reisepass.



Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.



Achtung: Sollen Kinder allein reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Allein reisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache mitführen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsgehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder:



[1]
Bulgarien und Rumänien.


Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Deutschland und Österreich: einfaches Einreisevisum: 35 (Aufenthalt bis zu 30 Tagen), 55 (bis zu 60 Tagen), 85 (bis zu 90 Tagen); mehrfaches Einreisevisum: 90 (Gültigkeit bis zu 90 Tagen). Schweiz einfaches Einreisevisum: 60 CHF (Aufenthalt bis zu 30 Tagen), 100 CHF (bis zu 60 Tagen), 150 CHF (bis zu 90 Tagen); mehrfaches Einreisevisum: 160 CHF (Gültigkeit bis zu 90 Tagen).

Gültigkeitsdauer

Gültigkeit und maximale Aufenthaltsdauer: Bis zu 90 Tage.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.

(b) 2 Antragsformulare.

(c) 2 Passfotos.

(d) Kopie der internationalen Gelbfieber-Impfbescheinigung.

(e) Kopie des Flugtickets bzw. Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückreise.

(f) Ggf. gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich.

(g) Bei Geschäftsreisen ein Einführungsschreiben der Firma mit Angaben der Reisedauer, des Reisezwecks und der Kostenübernahme (adressiert an die Botschaft).

(h) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck bei persönlicher Antragstellung oder als Überweisung). Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beizufügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Verlängerungen können bei den Einwanderungsbehörden in Cotonou beantragt werden (Direction de l'Immigration, Avenue Jean Paul II, Cotonou). Weitere Informationen von der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungszeit

Ca. 1 Woche.

Impfungen

Gelbfieberimpfung. Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

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