AGB

 


 

Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch oder schriftlich aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

Geltungsbereich

Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Verträge über die Vermittlung von touristischen Einzelleistungen, insbesondere Flugbuchungen, zwischen dem Kunden und der Firma Nur-Flug-Tours („NFT“). Dabei tritt NFT im Rahmen eines Reisevermittlungsvertrags aus­schließlich als Vermittler für die jeweiligen Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenanbieter, etc.) auf. NFT nimmt keinen Einfluss auf die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter.
 

1. Vertragsschluss und anzuwendendes Recht

1.1

Die von NFT angebotenen Leistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Erst mit der Übermittlung persönlicher Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars erteilt der Kunde einen verbindlichen Vermittlungsauftrag.

1.2

Wird der Auftrag per Email erteilt, erhält der Kunde eine Bestätigung per Email mit der An­gabe des Buchungscodes. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Ver­mittlungsauftrags dar. Kommt ein Vertragsschluss zustande, erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung.

1.3

Für das Vertragsverhältnis zwischen NFT und dem Kunden gelten die im Einzelfall vertrag­lich getroffenen Vereinbarungen, die Geschäftsbedingungen der Firma NFT sowie die gesetz­lichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kun­den und dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- und Geschäftsbedingungen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen NFT und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

Der Reisepreis ist vor Versand der Reiseunterlagen zu leisten. Bei Pauschalreisen erhält der Kunde mit den Reiseunterlagen einen Sicherungsschein, mit dem die nach § 651 k BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert wird.
Kann bei kurzfristigen Buchungen / kurzfristigen Änderungen, die der Reisende nicht zu vertreten hat, eine rechtzeitige Zusendung der Reiseunterlagen per Post nicht gewährleistet werden, so sind diese per Kurier zuzustellen oder am Flughafen zu hinterlegen.

3. Leistungen / Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch NFT.

4. Leistungs- und Preisveränderungen

Nachträglich geänderte Leistungen treten an Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung, sofern die Änderung erforderlich, unwesentlich und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt ist.

5. Preiserhöhungen

5.1 Allgemeine Flugleistungen

Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind, können dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % steht dem Kunden der Rücktritt ohne Gebühren grundsätzlich frei. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Nur-Flug-Tours über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen. Alle geleisteten Zahlungen werden im Rücktrittsfalle erstattet.

5.2 Anschlussflüge / Regionaltarife

Flugpreisangaben, die in der Buchungsbestätigung mit Regionaltarif gekennzeichnet sind, stellen die unverbindliche Weitergabe des Flugpreises dar, die der Leistungsträger als offiziellen Flugtarif für den jeweiligen Streckenabschnitt veröffentlicht hat. Die Tarifangabe ist von Nur-Flug-Tours als Vermittler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns recherchiert worden. Die Preisangabe gibt hier nur den aktuellen Tarifstand bei Buchungen wieder. Als vereinbart gilt der aktuelle veröffentlichte Tarif des Leistungsträgers zum Zeitpunkt der Flugscheinausstellung. NFT empfiehlt und bietet an, Flugscheine für Regionaltarife stets sofort ausstellen zu lassen.


6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NFT. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief ist vorgeschrieben und muss bis zwei Arbeitstage vor Abflug vorliegen. Telefonische Stornierungen können nicht angenommen werden. Nur-Flug-Tours steht neben den Stornogebühren des Leistungsträgers, die bis zu 100 % des Flugpreises betragen können, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro stornierter Person zu.


6.1 Vermittlung von Charterflügen

Bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%, mindestens 50,-- EUR
30 - 22 Tage vor Reiseantritt 25 %
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
14 - 7 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 100 %
Es gelten die Bedingungen der Charterveranstalter.

6.2 Gruppenreisen

Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 100%

6.3 Umbuchungen

Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.

Im übrigen gelten auch hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters (z. B. Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft, in denen insbesondere bei Sondertarifen im Einzelfall bestimmt sein kann, dass ein einmal ausgestelltes Ticket z. B. weder umbuchbar, noch erstattungspflichtig ist).

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung incl. Zusatzprämie für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird empfohlen.


7. Ersatzpersonen

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, das ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei der Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-- EUR pro Person. Eine Stellung einer Ersatzperson ist bei einem Linienflug nicht möglich.


8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Nur-Flug-Tours berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

9. Haftungsbeschränkung

Nur-Flug-Tours haftet für Schäden, die keine Personenschäden sind, nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, es sei denn der Schaden wurde grob fahrlässig / vorsätzlich herbeigeführt.

10. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten.

11. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.


12. Flugzeiten

Soweit NFT vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft.
Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Nur-Flug-Tours nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Nur-Flug-Tours zurückzuführen sind, auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.


13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von Nur-Flug-Tours ist Fürstenfeldbruck. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv Prozesse, wird der Gerichtsstand München vereinbart.


14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.


Nur-Flug-Tours
Jakobusstraße 3
82140 Olching
Inhaber: Oliver Bornhak
info@nur-Flug-Tours.de