AGB
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch oder schriftlich aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Geltungsbereich
Die
nachstehenden
Bestimmungen gelten für
Verträge über die
Vermittlung von
touristischen
Einzelleistungen,
insbesondere
Flugbuchungen, zwischen
dem Kunden und der Firma
Nur-Flug-Tours („NFT“).
Dabei tritt NFT im
Rahmen eines
Reisevermittlungsvertrags
ausschließlich als
Vermittler für die
jeweiligen
Reiseveranstalter und
sonstigen Anbieter (z.
B. Fluggesellschaften,
Hotels,
Mietwagenanbieter, etc.)
auf. NFT nimmt keinen
Einfluss auf die
Geschäftsbedingungen der
Reiseveranstalter und
sonstigen Anbieter.
1. Vertragsschluss und
anzuwendendes Recht
1.1
Die von NFT angebotenen
Leistungen stellen kein
verbindliches
Vertragsangebot dar.
Erst mit der
Übermittlung
persönlicher Daten und
dem Absenden des
Online-Buchungsformulars
erteilt der Kunde einen
verbindlichen
Vermittlungsauftrag.
1.2
Wird der Auftrag per
Email erteilt, erhält
der Kunde eine
Bestätigung per Email
mit der Angabe des
Buchungscodes. Diese
Eingangsbestätigung
stellt noch keine
Annahme des
Vermittlungsauftrags
dar. Kommt ein
Vertragsschluss
zustande, erhält der
Kunde eine schriftliche
Bestätigung.
1.3
Für das
Vertragsverhältnis
zwischen NFT und dem
Kunden gelten die im
Einzelfall vertraglich
getroffenen
Vereinbarungen, die
Geschäftsbedingungen der
Firma NFT sowie die
gesetzlichen
Vorschriften der §§ 675,
631 ff. BGB. Für das
Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und
dem Vertragspartner der
vermittelten Leistung
gelten ausschließlich
die mit diesem
getroffenen
Vereinbarungen,
insbesondere dessen
Reise- und
Geschäftsbedingungen.
Auf das
Vertragsverhältnis
zwischen NFT und dem
Kunden findet
ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
2. Bezahlung und
Aushändigung der
Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist vor
Versand der
Reiseunterlagen zu
leisten. Bei
Pauschalreisen erhält
der Kunde mit den
Reiseunterlagen einen
Sicherungsschein, mit
dem die nach § 651 k BGB
geforderte Absicherung
des Kunden dokumentiert
wird.
Kann bei kurzfristigen
Buchungen /
kurzfristigen
Änderungen, die der
Reisende nicht zu
vertreten hat, eine
rechtzeitige Zusendung
der Reiseunterlagen per
Post nicht gewährleistet
werden, so sind diese
per Kurier zuzustellen
oder am Flughafen zu
hinterlegen.
3. Leistungen /
Nebenabreden
Der Umfang der
vertraglichen Leistungen
ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung
sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung.
Nebenabreden
(Änderungen, Ergänzungen
etc.) bedürfen einer
ausdrücklich
schriftlichen
Bestätigung durch NFT.
4. Leistungs- und
Preisveränderungen
Nachträglich geänderte
Leistungen treten an
Stelle der ursprünglich
geschuldeten Leistung,
sofern die Änderung
erforderlich,
unwesentlich und vom
Veranstalter nicht wider
Treu und Glauben
herbeigeführt ist.
5. Preiserhöhungen
5.1 Allgemeine
Flugleistungen
Preiserhöhungen aufgrund
von Umständen, die erst
nach Erteilung der
Reisebestätigung
eingetreten sind, können
dem Kunden belastet
werden, wenn zwischen
Reisebestätigung und
Reiseantritt mehr als 4
Monate liegen.
Preiserhöhungen werden
unverzüglich nach
Bekannt werden dem
Kunden mitgeteilt. Bei
Preiserhöhungen um mehr
als 5 % steht dem Kunden
der Rücktritt ohne
Gebühren grundsätzlich
frei. Der Kunde hat
diese Rechte
unverzüglich nach der
Erklärung von
Nur-Flug-Tours über die
Preiserhöhung dieser
gegenüber geltend zu
machen. Alle geleisteten
Zahlungen werden im
Rücktrittsfalle
erstattet.
5.2 Anschlussflüge /
Regionaltarife
Flugpreisangaben, die in
der Buchungsbestätigung
mit Regionaltarif
gekennzeichnet sind,
stellen die
unverbindliche
Weitergabe des
Flugpreises dar, die der
Leistungsträger als
offiziellen Flugtarif
für den jeweiligen
Streckenabschnitt
veröffentlicht hat. Die
Tarifangabe ist von
Nur-Flug-Tours als
Vermittler mit der
Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns
recherchiert worden. Die
Preisangabe gibt hier
nur den aktuellen
Tarifstand bei Buchungen
wieder. Als vereinbart
gilt der aktuelle
veröffentlichte Tarif
des Leistungsträgers zum
Zeitpunkt der
Flugscheinausstellung.
NFT empfiehlt und bietet
an, Flugscheine für
Regionaltarife stets
sofort ausstellen zu
lassen.
6. Rücktritt durch den
Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit
vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der
Zugang der
Rücktrittserklärung bei
NFT. Die Erklärung durch
eingeschriebenen Brief
ist vorgeschrieben und
muss bis zwei
Arbeitstage vor Abflug
vorliegen. Telefonische
Stornierungen können
nicht angenommen werden.
Nur-Flug-Tours steht
neben den Stornogebühren
des Leistungsträgers,
die bis zu 100 % des
Flugpreises betragen
können, eine
Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 50,00 € pro
stornierter Person zu.
6.1 Vermittlung von
Charterflügen
Bis 31 Tage vor
Reiseantritt 20%,
mindestens 50,-- EUR
30 - 22 Tage vor
Reiseantritt 25 %
21 - 15 Tage vor
Reiseantritt 40 %
14 - 7 Tage vor
Reiseantritt 50 %
ab 6 Tage vor
Reiseantritt 100 %
Es gelten die
Bedingungen der
Charterveranstalter.
6.2 Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können
besondere
Rücktrittskosten
berechnet werden. Wird
durch den Rücktritt die
Mindestgruppengröße
unterschritten, betragen
die Rücktrittskosten
100%
6.3 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie
Stornierungen und
Neubuchungen zu
behandeln.
Im übrigen gelten auch
hier die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des
Veranstalters (z. B.
Tarifbestimmungen der
Fluggesellschaft, in
denen insbesondere bei
Sondertarifen im
Einzelfall bestimmt sein
kann, dass ein einmal
ausgestelltes Ticket z.
B. weder umbuchbar, noch
erstattungspflichtig
ist).
Der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung
incl. Zusatzprämie für
nicht in Anspruch
genommene Leistungen
wird empfohlen.
7. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann
der Kunde verlangen, das
ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag
eintritt, sofern dem
nicht besondere Gründe
entgegenstehen. Bei der
Stellung einer
Ersatzperson berechnen
wir eine
Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 50,-- EUR pro
Person. Eine Stellung
einer Ersatzperson ist
bei einem Linienflug
nicht möglich.
8. Rücktritt wegen
Nichterreichens der
Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer
in der
Leistungsbeschreibung
festgesetzten
Mindestteilnehmerzahl
ist Nur-Flug-Tours
berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Der
Rücktritt kann
spätestens 3 Wochen vor
Reiseantritt erklärt
werden. Bereits
geleistete Zahlungen
werden unverzüglich
zurückerstattet.
9. Haftungsbeschränkung
Nur-Flug-Tours haftet
für Schäden, die keine
Personenschäden sind,
nur bis zur Höhe des
dreifachen Reisepreises,
es sei denn der Schaden
wurde grob fahrlässig /
vorsätzlich
herbeigeführt.
10. Pass-, Visa-,
Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die
Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften
wie Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich.
Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung
von Rücktrittskosten,
die aus der
Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten,
auch wenn diese
Vorschriften nach der
Reiseanmeldung geändert
werden sollten.
11. Datenschutz
Alle
personenbezogenen Daten
sind gemäß den
datenschutzrechtlichen
Bestimmungen,
insbesondere dem
Bundesdatenschutzgesetz,
geschützt.
12. Flugzeiten
Soweit NFT vor
Übersendung der
Flugtickets Flugzeiten
bekannt gibt, steht dies
unter dem Vorbehalt der
Änderung seitens der
Fluggesellschaft.
Anschluss- und
Rückflugzeiten hat sich
der Kunde 72 Stunden vor
dem jeweiligen
Flugtermin von der
Fluggesellschaft
rückbestätigen zu
lassen. Für
Flugverspätungen und
Verzögerungen haftet
Nur-Flug-Tours nicht,
soweit diese nicht auf
ein Verschulden von
Nur-Flug-Tours
zurückzuführen sind,
auch wenn die
Fluggesellschaft ihre
Haftung insoweit wirksam
ausgeschlossen hat.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von
Nur-Flug-Tours ist
Fürstenfeldbruck.
Gerichtsstand für
Vollkaufleute, für
Personen, die keinen
allgemeinen
Gerichtsstand im Inland
haben, sowie für
Personen, die nach
Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt
im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht
bekannt ist, sowie für
Passiv Prozesse, wird
der Gerichtsstand
München vereinbart.
14. Salvatorische
Klausel
Sollte
eine der vorstehenden
Reisebedingungen
unwirksam bzw.
unzulässig sein, so hat
dies keine Auswirkung
auf den Bestand der
übrigen
Reisebedingungen.
Nur-Flug-Tours
Jakobusstraße 3
82140 Olching
Inhaber: Oliver Bornhak
info@nur-Flug-Tours.de