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Städte-Informationen D³sseldorf
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Anreise mit dem Pkw/Bus
Pannenhilfe
ADAC (Tel: 89 222 222).
ANWB (Tel: 0800 0888).
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Anfahrt
Duesseldorf ist an das nationale und internationale Autobahnnetz angeschlossen.
Verkehrsregeln
Die Verkehrszeichen sind den internationalen Zeichen angepasst.
- Kinder unter 4 Jahren muessen im Kindersitz, Kinder bis 12 Jahren auf einem Kindersitzkissen auf dem Ruecksitz Platz nehmen und duerfen nicht auf dem Vordersitz mitgenommen werden.
- Anschnallpflicht besteht auf Vorder- und Ruecksitz.
- Es besteht Helmpflicht fuer Motorradfahrer.
- Die Benutzung eines handgehaltenen Mobil- oder Autotelefons ist waehrend der Fahrt verboten, die Benutzung von Freisprecheinrichtungen ist erlaubt.
- An auslaendischen Kraftfahrzeugen muss das Nationalitaetszeichen des Heimatlandes angebracht sein.
- Promillegrenze: 0,5.
- Promillegrenze fuer Fahranfaenger: 0,0. (Es besteht ein Alkoholverbot waehrend der zweijaehrigen Fuehrerschein-Probezeit sowie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres).
- Tagsueber sollte außernorts auch tagsueber mit Abblendlicht gefahren werden. Diese Empfehlung kann in naher Zukunft zum Gesetz werden. Motorraeder muessen tagsueber mit Abblendlicht fahren.
Hoechstgeschwindigkeiten:
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h,
außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h;
Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und Schnellstraßen: 130 km/h, jedoch kein generelles Tempolimit. Fuer Pkw mit Anhaenger (z.B. Wohnwagen) und fuer Wohnmobile (3,5-7,5 t) gilt nun auf Straßen und Autobahnen hoechstens 100 km/h.
Regionale Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ausgeschildert.
Unterlagen: Nationaler, internationaler oder der rosafarbene EU-Fuehrerschein und nationale oder internationale Zulassung sind ein Jahr gueltig. Fuer Staatsangehoerige der EU- und EFTA-Laender gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Buergern empfohlen, die Internationale Gruene Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfaellen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Gruene Karte die Unfallaufnahme erleichtern.
Der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) aus Muenchen (Internet: http://www.adac.de/) und der Frankfurter Automobilclub von Deutschland (AvD) (Internet: http://www.avd.de/) haben Informationsschalter an den wichtigsten Grenzuebergaengen und Geschaeftsstellen und Vertretungen auch in Duesseldorf.
Verkehrsregeln
Die Verkehrszeichen sind den internationalen Zeichen angepasst.
- Kinder unter 4 Jahren muessen im Kindersitz, Kinder bis 12 Jahren auf einem Kindersitzkissen auf dem Ruecksitz Platz nehmen und duerfen nicht auf dem Vordersitz mitgenommen werden.
- Anschnallpflicht besteht auf Vorder- und Ruecksitz.
- Es besteht Helmpflicht fuer Motorradfahrer.
- Die Benutzung eines handgehaltenen Mobil- oder Autotelefons ist waehrend der Fahrt verboten, die Benutzung von Freisprecheinrichtungen ist erlaubt.
- An auslaendischen Kraftfahrzeugen muss das Nationalitaetszeichen des Heimatlandes angebracht sein.
- Promillegrenze: 0,5.
- Promillegrenze fuer Fahranfaenger: 0,0. (Es besteht ein Alkoholverbot waehrend der zweijaehrigen Fuehrerschein-Probezeit sowie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres).
- Tagsueber sollte außernorts auch tagsueber mit Abblendlicht gefahren werden. Diese Empfehlung kann in naher Zukunft zum Gesetz werden. Motorraeder muessen tagsueber mit Abblendlicht fahren.
Hoechstgeschwindigkeiten:
Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h,
außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h;
Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und Schnellstraßen: 130 km/h, jedoch kein generelles Tempolimit. Fuer Pkw mit Anhaenger (z.B. Wohnwagen) und fuer Wohnmobile (3,5-7,5 t) gilt nun auf Straßen und Autobahnen hoechstens 100 km/h.
Regionale Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ausgeschildert.
Unterlagen: Nationaler, internationaler oder der rosafarbene EU-Fuehrerschein und nationale oder internationale Zulassung sind ein Jahr gueltig. Fuer Staatsangehoerige der EU- und EFTA-Laender gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Buergern empfohlen, die Internationale Gruene Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfaellen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Gruene Karte die Unfallaufnahme erleichtern.
Der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) aus Muenchen (Internet: http://www.adac.de/) und der Frankfurter Automobilclub von Deutschland (AvD) (Internet: http://www.avd.de/) haben Informationsschalter an den wichtigsten Grenzuebergaengen und Geschaeftsstellen und Vertretungen auch in Duesseldorf.
Reisebusverbindungen
Die Hauptstelle der Busbahnhoefe liegt am Hauptbahnhof (HbF), Konrad-Adenauer-Platz (Tel: (01803) 044 044). Fernreisebusse von National Express (Tel: (08705) 808 080; Internet: http://www.nationalexpress.com/) und Eurolines verbinden Duesseldorf mit Zielen in ganz Deutschland und Europa.